Konditionen & Rahmenbedingungen

Psychologische Beratung & Psychotherapie (HeilprG)

Das Erstgespräch – telefonsch oder per Videokonferenz – ist kostenfrei. Es kann zumeist innerhalb einer Woche nach Kontaktaufnahme geführt werden.

Einzelsitzung (Beratung oder Psychotherapie): 50 Minuten / 80 Euro. Paarberatung oder -therapie: 80 Minuten / 120 Euro . Die Preise verstehen sich inklusive Nachbereitungszeit. Beim mobilen Angebot kommt für die Hin- und Rückfahrt eine Pauschale von 12 Euro hinzu.

Die Länge und Häufigkeit der Sitzungen werden individuell besprochen und können auch im Verlauf der Beratungssitzungen oder therapeutischen Sitzungen Ihren Bedürfnissen entsprechend angepasst werden. Termine sind auch samstags oder am frühen Abend möglich.

Selbstzahlerleistung

Beratende und therapeutische Dienstleistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie werden nicht regulär von den Krankenkassen übernommen, sind also als Privatleistung zumeist als als Selbstzahlerleistung abzurechnen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Allerdings übernehmen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen, Zusatzversicherungen sowie Beihilfestellen Psychotherapien bei Heilpraktikern auf dem Gebiet der Psychotherapie ganz oder anteilig bei Vorliegen einer psychischen Störung mit Krankheitswert bei entsprechender Zusatzversicherung.

Psychotherapeutische Behandlungen bei bei Heilpraktikern beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie können u. U. auch als „außergewöhnliche Belastungen“ in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn es sich um eine indizierte Behandlung zum Zwecke der Heilung oder der Linderung einer akuten Erkrankung handelt (Finanzgericht Münster AZ: 3 K 2845/02 E).

Vorteile einer privat bezahlten Therapie

Während eine selbstfinanzierte Therapie einerseits einen Kostenaufwand für Sie bedeutet, bietet Ihnen diese auch viele äußerst attraktive Vorteile:

1. In Deutschland werden ausschließlich die Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sowie Analytische Therapie von den Krankenkassen finanziert, wodurch die Vielfalt therapeutischer Methoden stark eingeschränkt wird. Im Falle von privat gezahlten Psychotherapie bleibt die methodische Freiheit und mögliche Vielfalt erhalten, so dass ein explizit an die Bedürfnisse der Klientin bzw. des Klienten angepasstes Therapieangebot gestaltet werden kann.

2. Die Rahmenbedingungen privatfinanzierter Angebote sind wesentlich flexibler, da diese im Gegensatz zu den kassenfinanzierten Therapien nicht an Vorgaben hinsichtlich Anzahl, Länge und Frequenz der Therapiestunden gebunden sind.

3. Während Patienten in Deutschland zuweilen sehr lange auf einen kassenfinanzierten Therapieplatz warten müssen, entfallen lange Wartezeiten bei einer privaten Therapie. Erstgespräche können sehr zeitnah geführt werden.

4. Eine schnelle therapeutische Intervention kann zudem auch als stabilisierendes Angebot bis zu einer kassenfinanzierten Therapie dienen.

5. Ein weiterer bedeutsamer Vorteil einer privatfinanzierten Therapie besteht darin, dass diese nicht aktenkundig wird. Für viele Berufe im öffenentlichen Dienst oder Staatsdienst ist eine Psychotherapie hinderlich, z.B. mit Blick auf eine gewünschte Verbeamtung bei Lehrkräften. Eine private Behandlung wahrt dagegen den Schutz der Privatsphäre, denn die Diagnose wird nicht an die Krankenkasse weitergeleitet. Auch hinsichtlich des Abschlusses bestimmter Versicherungen (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung) kann eine der Krankenkasse bekannte Diagnose abträglich sein, so dass eine privatfinanzierte Therapie von Nutzen ist.

Summa summarum bieten Ihnen diese Charakteristika einer selbst finanzierten Therapie viele Vorteile, für die es sich lohnt, auf eine Kassenleistung zu verzichten und die gewünschte Therapie selbst zu zahlen.

Mediation

Das Erstgespräch – telefonsch oder per Videokonferenz – ist kostenfrei. Es dient der Klärung, ob eine Mediation der passende Ansatz für Ihr Anliegen ist. Eine Konfliktklärung findet noch nicht statt. Es kann zumeist innerhalb einer Woche nach Kontaktaufnahme geführt werden. Das Honorar für eine Mediation beträgt 80 Euro pro Stunde und Mediand. Die Kosten können von einer oder von beiden Konfliktparteien getragen werden. Termine sind auch samstags und am frühen Abend möglich.

Schweigepflicht

Als Psychotherapeutin (HeilprG) unterliege ich der Schweigepflicht nach §203 StGB. und behandele ihre Daten sowie alle mir gegebenen Informationen selbstverständlich diskret und streng vertraulich.

Zahlungsweise

Die Kosten für psychologische Beratung, Psychotherapie (HeilprG) und Mediation sind direkt im Anschluss an die jeweilige Sitzung zu entrichten. Ich führe eine digitale Buchhaltung und biete nur Kartenzahlung bei Rechnungsausstellung an.

Terminabsagen

Terminabsagen für Beratung, Psychotherapie (HeilprG) und Mediation sind bis zu zwei Werktagen vorher kostenfrei möglich. Bei kurzfristigeren Absagen muss ich ein Bereitstellungshonorar in Rechnung stellen.

Schulungen

Das Honorar für die einzelnen Schulungen (Vorträge, Seminare & Workshops) variiert in Abhängigkeit von deren Umfang und der Anzahl der Teilnehmenden. Alle Konditionen der Schulungen werden individuell besprochen und vertraglich geregelt.

Das Elternseminar Leben mit dem hochbegabten Kind – Wie Sie die Entwicklung Ihres Kindes sensibel begleiten, Konflikte lösen und seine Begabungen fördern können. Ein „Survival Training“ für Eltern umfasst 10 Termine. Die Teilnahmegebühr beträgt 30 Euro pro Person und Termin.